10 Jul 2026
Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL und bereitet die Evaluierung des GlüStV 2021 vor

Der Wechsel an der Spitze der Behörde
Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres in Berlin, hat am 1. Juli 2026 den Vorsitz des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen und damit die Leitung einer Institution übertragen bekommen, die für die Umsetzung des GlüStV 2021 verantwortlich zeichnet. Die Ernennung fällt in eine Phase, in der die Behörde auf die gesetzlich vorgeschriebene erste umfassende Evaluierung des Staatsvertrags vorbereitet, deren Abschluss bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen muss. Hochgrebe bringt dabei Erfahrungen aus der Berliner Landesverwaltung mit, während die GGL gleichzeitig die Koordination zwischen den Bundesländern sicherstellt.
Hintergründe zur GGL und ihrer Aufgabenstruktur
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder entstand als zentrale Aufsichtsinstanz nach Inkrafttreten des GlüStV 2021 und vereinigt Kompetenzen in den Bereichen Lizenzvergabe, Überwachung sowie Durchsetzung von Werbe- und Jugendschutzvorgaben. Beobachter der Szene stellen fest, dass die Behörde seit ihrer Gründung schrittweise personelle und organisatorische Erweiterungen vorgenommen hat, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Hochgrebe übernimmt den Vorsitz in einem Zeitraum, in dem die Bundesländer Daten zur Wirksamkeit der Regulierung sammeln, wobei der Fokus auf Spielerschutz, Kanalisierung der Nachfrage in legale Angebote sowie der Bekämpfung illegaler Anbieter liegt.
Die anstehende Evaluierung des GlüStV 2021
Der GlüStV 2021 sieht vor, dass die Bundesländer bis Ende 2026 einen gemeinsamen Bericht über die erreichten Ziele vorlegen, und die GGL koordiniert diesen Prozess unter Hochgrebes Leitung. Experten der Regulierungsbehörden haben bereits begonnen, statistische Erhebungen zu Lizenznehmern, Spielteilnehmerzahlen und Meldungen über illegale Angebote zusammenzutragen, während parallel Gespräche mit Vertretern der Länder stattfinden. Die Evaluierung umfasst dabei quantitative Indikatoren ebenso wie qualitative Bewertungen der Schutzwirkung einzelner Vorschriften, und die Ergebnisse sollen als Grundlage für mögliche Anpassungen des Staatsvertrags dienen.
Schwerpunkte der bevorstehenden Prüfung
Im Mittelpunkt stehen drei Kernziele des GlüStV 2021, die im Evaluierungsbericht detailliert analysiert werden sollen. Erstens geht es um Maßnahmen zum Spielerschutz, die von verpflichtenden Einzahlungslimits bis hin zu Sperrsystemen reichen. Zweitens wird die Kanalisierung der Nachfrage in den legalen Markt untersucht, wobei Zulassungszahlen und Marktanteile legaler Anbieter eine Rolle spielen. Drittens liegt der Blick auf der Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote, für die die GGL Daten über Durchsetzungsmaßnahmen und Kooperationen mit Strafverfolgungsbehörden zusammenträgt. Hochgrebe wird diese Arbeiten leiten und die Abstimmung zwischen den Ländern moderieren, während technische und rechtliche Fragestellungen parallel bearbeitet werden.

Organisatorische Vorbereitungen unter neuer Leitung
Seit dem Amtsantritt Hochgrebes haben interne Arbeitsgruppen der GGL zusätzliche Ressourcen für die Datenerhebung und Berichterstattung bereitgestellt, und Vertreter der Länder sind eingeladen worden, ihre jeweiligen Beiträge fristgerecht einzureichen. Die Behörde nutzt dabei digitale Plattformen zur Sammlung von Kennzahlen, während gleichzeitig externe Gutachten in Auftrag gegeben werden, die spezifische Aspekte wie Werbebeschränkungen und Identitätsprüfungen beleuchten. Beobachter der Branche registrieren, dass die Vorbereitungsphase bereits im ersten Halbjahr 2026 angelaufen war und nun unter Hochgrebes Vorsitz weitergeführt wird, ohne dass grundlegende Änderungen an der bisherigen Methodik vorgenommen wurden.
Ausblick auf den Abschlussbericht
Der Bericht soll bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen und den Landesparlamenten sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wobei die GGL als federführende Institution für die redaktionelle Zusammenführung der Einzelergebnisse zuständig ist. Hochgrebe hat in seiner neuen Funktion die Aufgabe, die terminliche Einhaltung sicherzustellen und die Konsensfindung zwischen den Bundesländern zu unterstützen. Die Bewertung wird sowohl positive Entwicklungen als auch bestehende Herausforderungen dokumentieren, und daraus abgeleitete Empfehlungen könnten in nachfolgende Gesetzgebungsverfahren einfließen.
Schlussfolgerung
Die Übernahme des Vorsitzes durch Christian Hochgrebe markiert einen personellen Wechsel an der Spitze der GGL, der unmittelbar mit der Vorbereitung der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung des GlüStV 2021 verbunden ist. Die Behörde konzentriert sich unter seiner Leitung auf die fristgerechte Erstellung des Berichts, der bis Ende 2026 vorliegen muss und die zentralen Regulierungsziele umfassend prüft. Weitere Informationen zur Arbeit der GGL finden sich auf der offiziellen Seite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die erhobenen Daten und die abgestimmten Positionen der Länder in den Abschlussbericht einfließen.